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Umfangreiche Informationen für Unternehmen bietet die [https://www.caritas-os.de/zbs-auf/start Zentrale Beratungsstelle „Ausländer*innen und Fachkräftesicherung“] (ZBS AuF II) der Caritas Osnabrück mit Arbeitshilfen zu unterschiedlichen Fragestellungen und einem [https://esf-netwin.de/zbsauf/faq_modul.php FAQ]
 
Umfangreiche Informationen für Unternehmen bietet die [https://www.caritas-os.de/zbs-auf/start Zentrale Beratungsstelle „Ausländer*innen und Fachkräftesicherung“] (ZBS AuF II) der Caritas Osnabrück mit Arbeitshilfen zu unterschiedlichen Fragestellungen und einem [https://esf-netwin.de/zbsauf/faq_modul.php FAQ]
 
  
 
===JobKraftwerk===
 
===JobKraftwerk===

Aktuelle Version vom 17. September 2019, 08:00 Uhr

Bleiberecht durch Arbeit

Unter wir-zusammen.de finden sich Integrationsinitiativen der deutschen Wirtschaft. Für ein Bleiberecht durch Arbeit setzt sich eine Unternehmerinitiative auf Initiative der Firma Vaude und der Brauerei Clemens Härle ein, die sich vorallem auch politisch mit klaren Forderungen positioniert.

Fördermöglichkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die JobCenter haben unterschiedliche Möglichkeiten die Arbeitsaufnahme zu fördern und zu unterstützen.Hier gibt es eine Übersicht - außerdem auf der Seite Kofa.de

Integration in Arbeit

Hierzu gibt es für Arbeitgeber jeweils einen Leitfaden des DIHK und der Handwerkskammer Hamburg, sowie Informationen der Agentur für Arbeit Die Integrationszentren im Landkreis Reutlingen bieten sich darüber hinaus auch für Arbeitgeber als kompetente Ansprechpartner an.

Tipps zur Arbeit mit Geflüchteten (Auszubildenden) in Unternehmen gibt die Seite Team@Work mit einem Online Kurs und einem Begleitheft

Umfangreiche Informationen für Unternehmen bietet die Zentrale Beratungsstelle „Ausländer*innen und Fachkräftesicherung“ (ZBS AuF II) der Caritas Osnabrück mit Arbeitshilfen zu unterschiedlichen Fragestellungen und einem FAQ

JobKraftwerk

Im Landkreis Reutlingen bietet die Internetplattform JobKraftwerk Firmen die Möglichkeit nach bestimmten Kompetenzen zu suchen und auf diesem Weg einen Erstkontakt zu registrierten Geflüchteten aufnehmen. Darüberhinaus ist die Vermittlungsplattform dabei behilflich, die rechtlichen Bestimmungen z.B. in Bezug auf den Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen und erstellt auch eine Stellenbeschreibung für die Genehmigung durch die Ausländerbehörde.

Zugang zu Arbeit

Je nach Status gibt es unterschiedliche Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt, eine Übersicht bietet diese Broschüre der Agentur für Arbeit

Die Flüchtlingshilfe Münster stellt darüberhinaus auf der Seite http://www.einwanderer.net Übersichten zu Änderungen im Aufenthaltsgesetz und zu beruflichen Fördermaßnahmen schon im Hinblick auf die Änderungen durch das neue Integrationsgesetz bereit. Die Wichtigsten auch im Onlinespeicher, sowie beim BAMF in den FAQ: Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

Eine Zusammenfassung zum Zuwanderungsgesetz und dem Zugang zur Arbeit hat das Diakonische Werk Baden veröffentlicht – zu finden hier



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