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Aus asyl.rt
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  • Für die jungen Freunde fairen Fußballes (Altersgruppe 8-12 Jahre) ist die Streetsoccer Anlage neben der Unterkunft in der Roanner Straße immer samstags von 16:00 bis 18:00 kostenlos geöffnet.
  • Der Landkreistag hat Ende Juli ein Rundschreiben zum Thema Haftpflichtversicherungen verfasst. Jetzt wurde vom Kreissozialamt entschieden, zukünftig auch für Familien keine Beiträge für Haftpflichtversicherungen mehr zu erstatten. Der Landkreistag erklärt auf Anfrage Folgendes: "Ausgaben der Kreise für die Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Pauschale für die vorläufige Unterbringung nicht erstattungsfähig. Asylbewerber, die anderen einen Schaden zufügen, sind - wie sonstige Privatpersonen - nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besteht außerhalb spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie zum Beispiel für Halter von Kraftfahrzeugen, nicht. Von einer vermögenslosen Person geschädigt zu werden, gehört insofern zum allgemeinen Lebensrisiko, das sich jederzeit auch durch einen deutschen Staatsbürger verwirklichen kann." Aufgrund dessen können die Beiträge für die Haftpflichtversicherungen, auch bei Familien, vom Kreissozialamt nicht mehr nach dem AsylbLG übernommen werden. Daher an dieser Stelle nochmals der Tipp: Beim Abschluss eines Mietvertrages darauf achten, dass eine Haftpflichtversicherung gefordert wird – dann übernimm das JobCenter die Kosten.