Wohnsitzauflage: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Paritätische hat eine [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EanJWZE5NUFYweFU Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage] herausgegeben, außerdem gibt es eine [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0ESVN5eXYxRm9FQ2s rechtliche Einschätzung von Dorothee Frings und Eva Steffen].
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Der Paritätische hat eine [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0EanJWZE5NUFYweFU Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage] herausgegeben, außerdem gibt es eine [https://drive.google.com/open?id=0Byb7cX7VoR0ESVN5eXYxRm9FQ2s rechtliche Einschätzung von Dorothee Frings und Eva Steffen]. Auf der Website [https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/ueberblick-informationen-und-materialien-zu-wohnsitzregelung-fuer-anerkannte-gefluechtete/ flüchtlingshelfer.info] gibt es ebenso weiterführende Informationen.
 
Im Landkreis Reutlingen muss die ehemals großzügige Sichtweise inzwischen auch geändert werden. So haben anerkannte Flüchtlinge längstens 6 Monate Zeit um selbständig Wohnraum zu finden, bevor eine Zuweisung durch die Landkreisverwaltung in die Anschlussunterbringung erfolgt. Mit dieser Zuweisung verbunden ist dann auch die Wohnsitzauflage für eine bestimmte Kommune.
 
Im Landkreis Reutlingen muss die ehemals großzügige Sichtweise inzwischen auch geändert werden. So haben anerkannte Flüchtlinge längstens 6 Monate Zeit um selbständig Wohnraum zu finden, bevor eine Zuweisung durch die Landkreisverwaltung in die Anschlussunterbringung erfolgt. Mit dieser Zuweisung verbunden ist dann auch die Wohnsitzauflage für eine bestimmte Kommune.
  

Version vom 3. Mai 2019, 14:26 Uhr

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage herausgegeben, außerdem gibt es eine rechtliche Einschätzung von Dorothee Frings und Eva Steffen. Auf der Website flüchtlingshelfer.info gibt es ebenso weiterführende Informationen. Im Landkreis Reutlingen muss die ehemals großzügige Sichtweise inzwischen auch geändert werden. So haben anerkannte Flüchtlinge längstens 6 Monate Zeit um selbständig Wohnraum zu finden, bevor eine Zuweisung durch die Landkreisverwaltung in die Anschlussunterbringung erfolgt. Mit dieser Zuweisung verbunden ist dann auch die Wohnsitzauflage für eine bestimmte Kommune.



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