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Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Hierzu gibt es eine [https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Bildungspaket++Leistungen+fuer+Bildung+und+Teilhabe+beantragen-1963-leistung-0 Übersicht], was im Einzelnen gefördert wird. Außerdem kann die zuständige Stelle ermittelt werden und die Seite gibt Auskunft über Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die erfoderlichen Unterlagen.
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Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Hierzu gibt es eine [https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Bildungspaket++Leistungen+fuer+Bildung+und+Teilhabe+beantragen-1963-leistung-0 Übersicht], was im Einzelnen gefördert wird. Außerdem kann die zuständige Stelle ermittelt werden und die Seite gibt Auskunft über Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen.
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Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig, im Landkreis Reutlingen sind dies: [https://www.kreis-reutlingen.de/de/Service-Verwaltung/Buergerservice-A-Z/Buergerservice?view=publish&item=service&id=1103 Landratsamt Reutlingen] / [https://www.reutlingen.de/de/Rathaus-Service/Buergerservice/Dienstleistungen-A-Z/Dienstleistung?&view=publish&item=service&id=1326 Stadt Reutlingen]
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Aktuelle Version vom 3. November 2018, 10:22 Uhr

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Hierzu gibt es eine Übersicht, was im Einzelnen gefördert wird. Außerdem kann die zuständige Stelle ermittelt werden und die Seite gibt Auskunft über Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen.

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig, im Landkreis Reutlingen sind dies: Landratsamt Reutlingen / Stadt Reutlingen



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