Wohnsitzauflage: Unterschied zwischen den Versionen

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'''VG Stuttgart: Wohnsitzauflage rechtswidrig wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden''' Eine Wohnsitzauflage nach § 12 a Absatz 3 AufenthG ist rechtswidrig, wenn die betroffene Person bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher nachweisen kann. Denn: Die Wohnsitzauflage soll dem Erwerb von Deutschkenntnisse, der Versorgung mit Wohnraum und der Integration in den Arbeitsmarkt dienen, und ist nur dann rechtmäßig, wenn alle drei "Integrationsziele" noch nicht erfüllt wurden. So
 
'''VG Stuttgart: Wohnsitzauflage rechtswidrig wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden''' Eine Wohnsitzauflage nach § 12 a Absatz 3 AufenthG ist rechtswidrig, wenn die betroffene Person bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher nachweisen kann. Denn: Die Wohnsitzauflage soll dem Erwerb von Deutschkenntnisse, der Versorgung mit Wohnraum und der Integration in den Arbeitsmarkt dienen, und ist nur dann rechtmäßig, wenn alle drei "Integrationsziele" noch nicht erfüllt wurden. So
führt bereits der Umstand, dass die Person in diesem Fall eines der drei "Ziele" schon erreicht hat, dazu, dass die Wohnsitzauflage rechtswidrig ist. (Aktenzeichen 8 K 2485/19)
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führt bereits der Umstand, dass die Person in diesem Fall eines der drei "Ziele" schon erreicht hat, dazu, dass die Wohnsitzauflage rechtswidrig ist. [http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Stuttgart&Art=en&Datum=2019&nr=28675&pos=7&anz=34 (Aktenzeichen 8 K 2485/19)]
  
 
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Version vom 30. August 2019, 12:37 Uhr

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage herausgegeben, außerdem gibt es eine rechtliche Einschätzung von Dorothee Frings und Eva Steffen. Auf der Website flüchtlingshelfer.info gibt es ebenso weiterführende Informationen. Im Landkreis Reutlingen muss die ehemals großzügige Sichtweise inzwischen auch geändert werden. So haben anerkannte Flüchtlinge längstens 6 Monate Zeit um selbständig Wohnraum zu finden, bevor eine Zuweisung durch die Landkreisverwaltung in die Anschlussunterbringung erfolgt. Mit dieser Zuweisung verbunden ist dann auch die Wohnsitzauflage für eine bestimmte Kommune.

VG Stuttgart: Wohnsitzauflage rechtswidrig wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden Eine Wohnsitzauflage nach § 12 a Absatz 3 AufenthG ist rechtswidrig, wenn die betroffene Person bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher nachweisen kann. Denn: Die Wohnsitzauflage soll dem Erwerb von Deutschkenntnisse, der Versorgung mit Wohnraum und der Integration in den Arbeitsmarkt dienen, und ist nur dann rechtmäßig, wenn alle drei "Integrationsziele" noch nicht erfüllt wurden. So führt bereits der Umstand, dass die Person in diesem Fall eines der drei "Ziele" schon erreicht hat, dazu, dass die Wohnsitzauflage rechtswidrig ist. (Aktenzeichen 8 K 2485/19)



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